GML-Validierung - 89-Bebauungsplan Wohnpark am Kolterpfuhl.gml

Xplan Version 4.0

[Hinweis] Zeile 169 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 35 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 199 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 35 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 229 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 15 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 259 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 15 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 289 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 15 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 319 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 15 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 349 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 15 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 379 Spalte 220:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser, die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge und Breite der Einzelhuser darf jeweils maximal 15 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 409 Spalte 282:Objekt BP_BaugebietsTeilFlaeche : im Attribut  "abweichendeBauweise" ungliger Verweis "Zulssig sind nur Einzelhuser und Hausgruppen (Reihenhuser), die mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten sind. Die Lnge der Einzelhuser darf jeweils maximal 15 m, die der Hausgruppen jeweils maximal 40 m betragen." auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 713 Spalte 94:Objekt BP_VerEntsorgung : im Attribut  "detaillierteZweckbestimmung" ungliger Verweis "Kraft-Wrme-Kopplung" auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 759 Spalte 84:Objekt BP_GruenFlaeche : im Attribut  "detaillierteZweckbestimmung" ungliger Verweis "Hausgarten" auf externe Codeliste
[Hinweis] Zeile 783 Spalte 84:Objekt BP_GruenFlaeche : im Attribut  "detaillierteZweckbestimmung" ungliger Verweis "Hausgarten" auf externe Codeliste
Fatale Fehler : 0
Fehler        : 0
Warnungen     : 12

Prfung der Konformittsregeln

Prfung abgeschlossen
